Ein Investment, das nicht nur die Umwelt schont, sondern auch kurz- wie langfristige Gewinne erzielt.
Als Investor einer Solar- bzw. Photovoltaikanlage können Sie nicht nur von den staatlich festgesetzten Stromeinspeispreisen profitieren sondern sogar in Einzelfällen Ihre Steuerlast senken und somit bereits im ersten Jahr dank Ihrer Solaranlagen eine überdurchschnittliche hohe Rendite bei minimalem Risiko erzielen.
- enthält entsprechende staatliche Förderungen
- Kosten können abgeschrieben werden
- Vermeidung von CO2 - Ausstoß
- attraktive Förderprogramme
- gesicherte Einnahmen dank Einspeisung in das öffentliche Stromnetz
- Steuern lassen sich reduzieren
Eine Finanzierung kann staatlich bis zu 100% übernommen werden. Dafür gibt es verschiedene Förderprogramme:
staatl. Programm bis 50.000€ sowie 100% Fremdfinanzierung
- KfW Umweltprogramm über 50.000€ ,bis zu 50% Fremdfinanzierung
- ERP-Umwelt-und Energiesparprogramm West von 50.000 bis 500.000€ ,bis zu 50% Fremdfinanzierung
- ERP –Umwelt-und Energiesparprogramm Ost von 50.000 bis 1000.000€ ,bis zu 50% Fremdfinanzierung
Bei einem Investment in Photovoltaik-Anlagen ergeben sich attraktive Steuerersparnisse
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, mit Photovoltaik-Anlagen bares Geld zu sparen? Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, mit denen Sie attraktive Steuerersparnisse erreichen können.
Photovoltaik-Anlagen sind zurzeit in aller Munde. Erneuerbare Energien erleben, nicht nur in Zeiten steigender Öl-Preise, einen enormen Hype. Investieren auch Sie in Photovoltaik-Anlagen und profitieren Sie täglich von Ihrem Investment.
Sparen Sie Steuern mit Ihren Photovoltaikanlagen!
Solarenergie Profis bietet Ihnen hierfür ein attraktives Leistungspaket:
- Photovoltaik-Anlagen mit einem Investitionsvolumen ab 100.000 EUR aufwärts.
- Attraktive Vollfinanzierung der Freilandanlagen: Kein Eigenkapital notwendig
- Grundstückspacht für 20 Jahre inklusive Verlängerungsoption: Langjähriges Investment möglich
- Hohe Einspeisevergütung: Mit der erzeugten Energie Geld verdienen
Wenn Sie in diesem Jahr eine Abfindung erhalten haben, ist für Sie besonders interessant:
- 40%iger Investitionsabzugbetrag
- 20%ige Sonder AfA
Profitieren auch Sie von diesen steuerlichen Vorteilen. Erzielen Sie enorme Vorteile bei der Fünftel-Regelung. Das Beste: All das ohne die Gefährdung Ihres Eigenkapitals.
Photovoltaik Abschreibung ( AfA =Absetzung für Abnutzung)
Neben der Erfassung der laufenden Kosten bei der Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) ist insbesondere die Abschreibung für die Gewinnermittlung von Bedeutung.
Die Herstellungskosten der PV-Anlage sind hierbei über den Nutzungszeitraum von 20 Jahren abzuschreiben.
Für Photovoltaik-Anlagen stehen ab 2008 grundsätzlich 3 Abschreibungs-methoden (zum Teil nebeneinander) zur Disposition.
Dabei ist die Kombination der linearen AfA mit einer oder beiden anderen Abschreibungsmöglichkeiten gestattet.
Die degressive Abschreibung ist für in 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter wieder gestattet.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibungsmethode werden die Herstellungskosten (Netto) der PV-Anlage in gleichmäßigen Beträgen in der EÜR angegeben.
Die lineare Abschreibung ist zeitanteilig für das Jahr der Inbetriebnahme der PV-Anlage anzusetzen. Der jeweilige Monat wird voll gerechnet (z.B. Dezember 1/12 der sich ergebenden linearen Abschreibung). Die fehlenden Restmonate aus dem ersten Jahr der Abschreibung werden im 21. Jahr verrechnet. Im Beispiel im 21. Jahr (11/12) der rechnerischen linearen AfA.
Beispiel:
Herstellungskosten: 100.000 €
Abschreibungszeitraum PV-Anlage 20 Jahre = AfA p.a. 5.000 €
Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung nach §7g Abs.1 EStG erlaubt es Existenzgründern im Jahr der Erstellung der PV-Anlage und in den folgenden 4 Jahren insgesamt 20% der Herstellungskosten abzusetzen.
Die Verteilung der 20% kann in diesem Zeitraum beliebig gewählt werden und erfolgt parallel zur linearen Abschreibung.
Eine jahresanteilige Aufteilung der Sonderabschreibung findet nicht statt.
Somit können auch im Dezember eines Jahres maximal die vollen 20% Sonderabschreibung genutzt werden.
Profitieren auch Sie von der Sonderabschreibung für Photovoltaik-Anlagen! Sichern Sie sich noch in 2009 attraktive Steuervorteile!
Sprechen Sie uns an. Solarenergie-Profis berät Sie umfassend und individuell.
Rechtlicher Hinweis
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