Der Energiebedarf wird sich innerhalb der nächsten 20 Jahre dramatisch erhöhen.
Die Solarindustrie hat Berechnungen aufgestellt, wonach der Anteil des Solarstroms am weltweiten Gesamtstromverbrauch bis zum Jahr 2040 auf 20% ansteigen wird.
Die heutigen Primär Energie System werden in Zukunft den enormen Bedarf nicht mehr alleine bewerkstelligen können. In Regierungskreisen geht man von einem vermehrten Einsatz von Solaranlagen zur Energiegewinnung aus:
In Regierungskreisen geht man von einer starken Verschiebung hin zum Einsatz von Solaranlagen zur Energiegewinnung aus:
- dramatischer Anstieg des Energiebedarfs
- heutige Primär-Energie-Systeme reichen in der Zukunft nicht mehr aus
- Solarenergie könnte den Weltenergiebedarf mit nur 700x700Km Fläche in der Sahara abdecken
- Strom aus Solarenergieanlagen wird in Deutschland mit einem festen Preis vergütet
Die Kraft der Sonne ist enorm. Sie strahlt im Jahr 15.000 mal mehr Energie auf die Erde als von der gesamten Weltbevölkerung verbraucht wird.
In Deutschland treffen jährlich im Schnitt ca. 1000 Kilowattstunden (kWh) Solarenergie pro Quadratmeter auf. Dies entspricht dem Energiegehalt von 100 Litern Heizöl.
Seitdem die Bundesregierung im Jahr 2000 mit dem ‚Gesetz zur Erneuerbaren Energie’ die Grundlage zur Förderung alternativer Energien geschaffen hat, ist ein immenser Aufschwung in der Branche zu verzeichnen.
Das Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, den Strom aus privaten Photovoltaik-Anlagen abzunehmen und diesen zu einem festen Preis zu vergüten.
Der Anteil der Solarenergie am Stromverbrauch in Deutschland liegt momentan bei 0,02% und soll bis zum Jahr 2010 auf 1% steigen.
Rechtlicher Hinweis
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit einem zugelassenen Berater um zu prüfen, inwiefern diese Informationen auf Sie zutreffen.